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Vertragsbedingungen
1) Die R.O.Quality Water GmbH verpflichtet sich zur
Lieferung innerhalb von drei Tagen und der Kunde verpflichtet sich zur
Abnahme von mindestens 3 Flaschen Wasser monatlich pro Wasserspender.
Wenn diese Vereinbarung von dem Kunde nicht erfüllt wird, ist die
R.O.Quality Water GmbH berechtigt, den o. g. Mietvertrag fristlos zu
kündigen. Der Mietpreis wird nicht zurückgezahlt.
2) Der Preis für das Wasser richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der Quality Water.
Preisänderungen können nur für die Zukunft geltend
gemacht werden. Bei Preisänderungen hat der Kunde das Recht, eine
Fortsetzung der Belieferung zu den vor der Preisänderung geltenden
Preisen zu verlangen. Mit der zweimaligen vorbehaltlosen Zahlung der
geänderten Preise gelten diese als vom Kunden akzeptiert.
Die Rechnungen werden regelmäßig mit der Wasserlieferung
gestellt. Sie sind 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Zahlungen
sind ausschließlich an die Quality Water zu leisten. Die
Außendienstmitarbeiter sind ohne schriftliche Inkassovollmacht
nicht berechtigt, Zahlungen der Kunden entgegenzunehmen.
Bezahlt der Kunde die Rechnungen nicht innerhalb von 21 Tagen nach
Erhalt, tritt Zahlungsverzug ein und der Rechnungsbetrag ist mit 10% zu
verzinsen. Die Aufrechnung des Kunden mit von Quality Water
bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Quality Water ist zur
fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, wenn der Kunde
mit seiner Zahlung zwei Monate in Verzug gerät. Der Mietpreis wird
in diesem Falle nicht zurückgezahlt.
Wenn der Vertag vom Kunden fristlos gekündigt wird, wird der
Mietpreis nicht zurückgezahlt.
3) Sämtliche Geräte einschließlich der
Wasserflaschen bleiben das Eigentum der Quality Water und werden dem
Kunden vermietet. Die Mietpreise bestimmen sich nach der aktuellen
Preisliste. Der Mietpreis ist im Voraus zu zahlen. Im Mietpreis
inbegriffen ist die regelmäßige Reinigung und Wartung des
Wasserkühlers (zweimal pro Jahr) und der Wasserflaschen (siehe Service).
4) Der Kunde ist verpflichtet, mit dem Wasserkühler
sorgfältig umzugehen und das Wasser nicht direkter
Sonneneinstrahlung auszusetzen. Ohne Zustimmung der Quality Water
dürfen keine Veränderung an den Geräten vorgenommen
werden. Die Geräte dürfen nicht weitergegeben und nicht
außerhalb des Ausstellungsortes platziert werden. Im Falle von
Vollstreckungsmaßnahmen ist der Kunde verpflichtet, Quality Water
hiervon sofort zu unterrichten.
5) Bei Beschädigung des Wasserkühlers durch den
Kunden ist der Kunde verpflichtet, nach der Überprüfung durch
Fachpersonal, einen entsprechenden Schadenersatz zu zahlen.
6) Der Vertrag tritt am Tag nach der Unterzeichnung in
Kraft. Er gilt je nach Vereinbarung für 6 oder für 12 Monate
fest. Danach kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum
Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich
erfolgen. Ansonsten verlängert sich der Mietvertrag automatisch zu
den bisherigen Bedingungen um weitere 6 oder 12 Monate.
7) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass
Quality Water personenbezogene Daten zur Durchführung des
Vertragsverhältnisses speichert.
8) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des
Vertrages im übrigen nicht.
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