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Vertragsbedingungen
1) Die R.O.Quality Water GmbH verpflichtet sich zur Lieferung und der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme von mindestens 3 Flaschen Wasser pro Monat. Wenn diese Vereinbarung von dem Kunde nicht erfüllt wird, ist die R.O.Quality Water GmbH berechtigt, den o. g. Mietvertrag fristlos zu kündigen. Der Mietpreis wird nicht zurückgezahlt.
2) Der Preis für das Wasser richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der Quality Water.
Preisänderungen können nur für die Zukunft geltend gemacht werden. Bei Preisänderungen hat der Kunde das Recht, eine Fortsetzung der Belieferung zu den vor der Preisänderung geltenden Preisen zu verlangen. Mit der zweimaligen vorbehaltlosen Zahlung der geänderten Preise gelten diese als vom Kunden akzeptiert.
Die Rechnungen werden regelmäßig mit der Wasserlieferung gestellt. Sie sind 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Zahlungen sind ausschließlich an die Quality Water zu leisten. Die Außendienstmitarbeiter sind ohne schriftliche Inkassovollmacht nicht berechtigt, Zahlungen der Kunden entgegenzunehmen.
Bezahlt der Kunde die Rechnungen nicht innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt, triit Zahlungsverzug ein und der Rechnungsbetrag ist mit 10% zu verzinsen. Die Aufrechnung des Kunden mit von Quality Water bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Quality Water ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, wenn der Kunde mit seiner Zahlung zwei Monate in Verzug gerät. Der Mietpreis wird in diesem Falle nicht zurückgezahlt.
Wenn der Vertag vom Kunden fristlos gekündigt wird, wird der Mietpreis nicht zurückgezahlt.
3) Sämtliche Geräte einschließlich der Wasserflaschen bleiben das Eigentum der Quality Water und werden dem Kunden vermietet. Die Mietpreise bestimmen sich nach der aktuellen Preisliste. Der Mietpreis ist im Voraus zu zahlen. Im Mietpreis inbegriffen ist die regelmäßige Reinigung und Wartung des Wasserkühlers (zweimal pro Jahr) und der Wasserflaschen (siehe Service).
4) Der Kunde ist verpflichtet, mit dem Wasserkühler sorgfältig umzugehen und das Wasser nicht direkter Sonneneinstrahlung auszusetzen. Ohne Zustimmung der Quality Water dürfen keine Veränderung an den Geräten vorgenommen werden. Die Geräte dürfen nicht weitergegeben und nicht außerhalb des Ausstellungsortes platziert werden. Im Falle von Vollstreckungsmaßnahmen ist der Kunde verpflichtet, Quality Water hiervon sofort zu unterrichten.
5) Bei Beschädigung des Wasserkühlers durch den Kunden ist der Kunde verpflichtet, nach der Überprüfung durch Fachpersonal, einen entsprechenden Schadenersatz zu zahlen.
6) Der Vertrag tritt am Tag nach der Unterzeichnung in Kraft. Er gilt je nach Vereinbarung für 6 oder für 12 Monate fest. Danach kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ansonsten verlängert sich der Mietvertrag automatisch zu den bisherigen Bedingungen um weitere 6 oder 12 Monate.
7) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Quality Water personenbezogene Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses speichert.
8) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.
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